Ablauf

In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird in maximal 3 Sitzungen (bei Jugendlichen ab 16 Jahren bis zu 5) geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme sinnvoll erscheint. In maximal 4 probatorischen Sitzungen (bei Jugendlichen ab 16 Jahren bis zu 6) findet eine weitere psychodiagnostische Untersuchung und Anamneseerhebung statt. Außerdem wird von Klient und Therapeut geprüft, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Zur Einleitung einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten eingereicht.

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate und hat maximal 24 Sitzungen. Bei Jugendlichen können zusätzlich bis zu 6 Sitzungen für Gespräche mit den Eltern/Bezugspersonen in Anspruch genommen werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Min.

Eine Langzeittherapie dauert 1 bis 2 Jahre, in Einzelfällen auch länger. Hierbei sollen Belastungsfaktoren aus der frühen Kindheit bearbeitet und neue emotionale Erfahrungen in der therapeutischen Beziehung gemacht werden. Bei Erwachsenen werden 50 Sitzungen, bei Jugendlichen 90 Stunden beantragt. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden. Bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden.

Bei den privaten Krankenkassen bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.