Kosten

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Erstgespräche (psychotherapeutische Sprechstunde) und die sogenannten probatorischen Sitzungen (maximal 3 Probesitzungen, bei Jugendlichen bis zu 6) können direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.

Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse vorab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist.