Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragstellung
von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Erstgespräche (psychotherapeutische Sprechstunde) und die sogenannten
probatorischen Sitzungen (maximal 3 Probesitzungen, bei Jugendlichen bis zu 6) können direkt
über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse vorab, ob und in welchem Umfang
Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist.