Schweigepflicht

Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, der Erwachsene bzw. bei Minderjährigen die Eltern / Sorgeberechtigten entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht.

Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeut entbunden bin.

Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können jedoch anonymisiert mit einem Supervisor besprochen werden.
Dieser ist ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.